Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Hausmeisterservice Arndt , vertreten durch den/ die Geschäftsführer Herr Steffen Arndt , Am Hamfeld 8 c , 21745 Hemmoor , (04771) 68 68 7 69 , service@hausmeister-arndt.de (im Folgenden kurz Hausmeisterservice Arndt) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Hausmeisterservice Arndt, stellen lediglich ein Angebot an Hausmeisterservice Arndt zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Hausmeisterservice Arndt.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
- Die Annahme erfolgt durch Hausmeisterservice Arndt mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
- 2. Lieferung
- Hausmeisterservice Arndt liefert ab Lager/Postadresse an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- 3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
- 3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
- 3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
- 3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hausmeisterservice Arndt (nachfolgend: Vorbehaltsware).
- Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
- • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Hausmeisterservice Arndt bis zur Erfüllung sämtlicher Hausmeisterservice Arndt gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
- • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Hausmeisterservice Arndt erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
- • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
- • Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Hausmeisterservice Arndt, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Hausmeisterservice Arndt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Hausmeisterservice Arndt unverzüglich zu benachrichtigen.
- • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Hausmeisterservice Arndt ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Hausmeisterservice Arndt abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
- • Auf Verlangen von Hausmeisterservice Arndt hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Hausmeisterservice Arndt die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Hausmeisterservice Arndt wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Hausmeisterservice Arndt freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
- 4. Gewährleistung
- 4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- 4.2 Sollte eine Vereinbarung über den Ausschluss einer Gewährleistung vereinbarung worden sein, gilt § 639 BGB.
- 4.3 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Hausmeisterservice Arndt über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
- 4.4 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
- 5. Haftung
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Hausmeisterservice Arndt nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Hausmeisterservice Arndt dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
- Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
- 1. Kosten
- 1.1 Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
- 1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
- 1.3 Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
- 1.5 Die Mahngebühren betragen ab der zweiten Mahnung 2,50 Euro. Zuzüglich wird ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen gemäß § 288 BGB rückwirkend ab Verzug fällig. Auch ist eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ist ab der dritten Mahnung fällig (B2B).
- 1.6 Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
- 1.7 Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
- 1.8 Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
- 2. Beendigung
- Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
- 3. Zahlungen
- Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Hausmeisterservice Arndt kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
- 4. Mitwirkungspflichten
- 4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
- 4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind. 4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Hausmeisterservice Arndt berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
- 4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
- 5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
- 5.1 Die Angaben von Hausmeisterservice Arndt über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
- 5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
- 6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
- 6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- 6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
- 7. erweitertes Pfandrecht
- Hausmeisterservice Arndt steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- 8. Gewährleistung
- Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Hausmeisterservice Arndt unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Hausmeisterservice Arndt Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Hausmeisterservice Arndt für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Hausmeisterservice Arndt ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Hausmeisterservice Arndt und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Datenerfassung auf dieser Website
Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax
Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Mietbedingungen für Leihgeräte
Miettag
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete -gleicher Tag abholen und zurück-. Die Rückgabe hat bis spätestens 19:30 Uhr zu erfolgen. Bei Reservierung werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschienen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschiene für Sie parat zu haben. Das Wochenende und Feiertage gelten als Miettage. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir zusätzlich für jeden angefangenden Tag 20 % vom Tagespreis. Sollte eine verbindliche Buchung für ein Mietgerät reserviert werden und ohne Abmeldung nicht seitens des Mieters abgeholt werden, wird eine Pauschale von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Mietpreise und Kaution
Die aktuellen Preise sind aus der Vermietungsanzeige zu entnehmen. Darin ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Grundsätzlich wird eine Kaution nicht fällig. Sollte eine Kaution gefordert werden ist diese in Bar bei Übergabe zu leisten und beträgtmindestens 100 Euro. Eine Quittung über die gezahlte Kaution wird ausgestellt.
Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur schriftlich z.B. per Textnachricht oder per E-mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
Zustand der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich in Mietvertag fixiert.
Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktiontüchtig zurückzugeben (Zustand mindenstens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Vermietungsbetrages jedoch mindens 5,95 Euro inkl. MwSt. sofort zur Zahlung fällig.
Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt im Schulweg 2 in Hemmoor oder Am Hamfeld 8 c in Hemmoor (ist auf der Vorderseite angekreutzt). Sollte keiner dort anzutreffen sein ist das Mietgerät witterungsgeschützt abzustellen. Eine Abstellung muss dann im oder neben dem Terassenbereich erfolgen. Die Teilbereiche sind videoüberwacht und die Abstellung des Gerätes gilt dann als übergeben. Zusätzlich ist eine SMS, Whatsapp Nachricht oder E-mail an uns zu senden, damit wir von der Abstellung Kenntnis haben.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weiter Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung/Versicherung
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleitung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personalschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchberkeit des Mietgerätes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.) Grundsätzlich übernimmt ein Haftpflichtversicherer den Gebrauch von gemieteten Gegenständen nicht, informiren Sie sich bei Ihrer Versicherung, sollte es zu einem Schadensfall kommen.
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Legitimation
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Zahlung
Die Zahlungen bei Vermietungen erfolgen nach der Vermietung auf Rechnung oder in bar, sowie per Paypal. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug. Die Zustellung der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-mail. Für eine Papierrechnung wird eine Gebühr in Höche von 2,70 Euro inkl. MwSt berechnet. Ein Langzeitrabatt ist ab dem 8. Tag in Höhe von bis zu 15 % möglich.
Mietbedingungen
Mit dem Ausleihen akzeptieren Sie die aktuellen Mietpreise und die Mietbedingungen. Wir verweisen auch auf unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese werden mit dem Mietvertrag auch akzeptiert.
Widerspruch gegen Werbekonakt
Jede Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach § 7 UWG ist grundsätzlich als belästigende Werbung anzusehen und deshalb unzulässig! Dies gilt unabhängig davon, ob damit Verbraucher (B2C) oder sonstige Marktteilnehmer (B2B) angesprochen werden. Ich widerspreche die Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken. Der Betreiber der Seite behaltet sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch E-Mails oder Werbeanrufen vor.
Es gilt deutsches Recht.
Stand 2024